Neuer Führerschein ab 19.01.13 - Was bringen die Neuen Motorradklassen?

Am 19. Januar 2013 tritt die neue Führerscheinverordnung in Kraft und bringt einiges mit sich; so die Einschätzung des Industrie-Verbands Motorrad (IVM) - Vorteile für Führerscheinneulinge, Wiedereinsteiger und sogar für langjährige Motorrad- und Rollerfahrer.

Die Führerscheinnovellierung hat zu behördlicher Vereinfachung geführt und damit zu mehr Flexibilität, letztlich zu einem Mehrwert pro Führerschein“, sagt Reiner Brendicke, Hauptgeschäftsführer des IVM, „denn wir werden mehr Mobilität, eine attraktivere Modellauswahl damit als Motorrad- und Rollerfahrer mehr Potenzial im öffentlichen Verkehrsraum haben.“

Einsteiger-Führerschein A1 jetzt dynamischer und sicherer

Der Einstiegs-Führerschein A1 wurde von der Politik den Erfordernissen des Straßenverkehrs angepasst. Die bisherige Geschwindigkeits-Obergrenze von 80 km/h für die 16 & 17-jährigen Einsteiger entfällt & nicht zuletzt dank umfassender praktischer und theoretischer Ausbildung in den Fahrschulen war sie nicht mehr zeitgemäß, denn die Ausbildung erfolgt schon immer auf den schnelleren Fahrzeugen. Damit gehören endlich auch die kritischen Überholmanöver der Vergangenheit an, wenn Vierzigtonner ausscheren, um einen auf 80 km/h begrenzten A1-ler zu überholen. So wird ein Mehr an Dynamik zu einem Mehr an Verkehrssicherheit. Begrenzt ist der A1 jetzt durch das Mindestalter 16 Jahre und fahrzeugseitig mit max. 125 ccm, 11 kW und einem Mindest-Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg.

Stufenführerschein = Fahrpraxis = Sicherheit

48 statt 34 PS. Die 14 PS Mehrleistung markieren den Unterschied zwischen altem und neuem Einstiegs-Führerschein A2. 14 PS, die den Stufenführerschein auf dem Weg zur offenen Führerschein-Klasse interessanter machen. Jetzt wird der neue Motorradführerschein A2 der direkte Weg zu einem vollwertigen Motorrad mit max. 48 PS und wertvoller Fahrpraxis ohne Abstriche beim Fahrspaß. Das Mindestalter für den A2 beträgt 18 Jahre. Ein weiterer Aufstieg in die offene Klasse kann ab dem 20. Lebensjahr nach einer praktischen Prüfung erfolgen.

PKW-Führerschein vor dem 1. April 1980 kann zum vollwertigen Motorrad-Führerschein A2 werden

Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 absolviert hat und seitdem aufgrund des damaligen Wegfalls der alten Klasse 4 Mopeds und Motorroller mit 125 ccm und max. 11 kW führt, darf sich freuen: Ab dem 19. Januar 2013 wirkt sich hier die Neureglung besonders positiv aus. Kleiner Aufwand, große Wirkung: Mittels einer praktischen Prüfung in einer Fahrschule und im Bedarfsfall einigen auffrischenden Fahrstunden wird diese PKW-Fahrerlaubnis (erteilt vor dem 01.04.1980) zum Führerschein A2 ausgeweitet und damit zur Lizenz für ein vollwertiges Motorrad (max.35 kW/48 PS) bei günstigem Einstiegspreis und niedrigen Verbrauchswerten. Wer diesen erleichterten Aufstieg vollzieht, kann zusätzlich nach 2 Jahren die praktische Prüfung zur Fahrerlaubnis der Klasse A (offen) ablegen.

Aufstiegschancen

Die Motorradfahrerkarriere kann mit 16 Jahren beginnen: Ausbildung zur einmaligen theoretischen und praktischen Prüfung inklusive bestandener Prüfung führen zum Führerschein Klasse A1. Zwei Jahre später, bzw. ab dem 18. Lebensjahr steigt der A1-Inhaber mittels praktischer Prüfung zum Führerschein A2 auf und legt ab dem 20. Lebensjahr für die Erlangung der offenen Lizenz (Klasse A) ebenfalls nur eine praktische Prüfung ab.

Direkteinsteiger

Direkteinsteiger der Klasse A, die auf die praktische Erfahrung des Aufstiegs verzichten, können den Führerschein A ab dem 19. Januar 2013 ein Jahr früher erwerben; mit 24 Jahren statt mit 25 nach der alten Regelung. Wer also am 19. Januar diesen Jahres das 24. Lebensjahr erreicht hat, kann sich den Wunsch nach Führerschein und Traumbike erfüllen.

Übergangsregelung

Inhaber der alten beschränkten Fahrerlaubnis Klasse A, die vor dem 19. Januar 2013 absolviert worden sind, dürfen ab dem Stichtag 19. Januar Krafträder der neuen Klasse A2 (35 kW/48 PS) ohne Aufstiegsprüfung und nach Ablauf von 2 Jahren nach der Erteilung der Klasse A dürfen unbeschränkte Motorräder der Klasse A führen.

Deutscher Sonderweg bei Drosselung von Motorrädern auf A2/35kW (48 PS)

Eine Einschränkung für das zu drosselnde Fahrzeug gibt es und entgegen der Vorschrift der EU und in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die EU schreibt vor, dass ein zu drosselndes Ausgangsfahrzeug nicht um mehr als 50 Prozent gedrosselt werden darf, damit es rechtlich als A2 Fahrzeug gelten kann. D.h., ein zu drosselndes Fahrzeug dürfte max. 70kW Leistung abgeben.Deutschland nimmt durch den Verzicht auf diese Regelung eine Sonderstellung in Europa ein. Bei Fahrten ins Ausland kann eine nach deutschem Recht legal durchgeführte Drosselung möglicherweise ein Problem wegen Fahrens ohne den korrekten Führerschein darstellen.

Bei Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung

TEAM OPP